Auch die siebte Auflage der Beratung in Alltagsfragen des Rechts des SPD Ortsvereins Hochfeld-Deutschhof-Steinberg-Haardt war wieder ordentlich besucht, was zeigt, dass es in Schweinfurt ein Bedürfnis für dieses Angebot gibt. Diesmal gab Ortsvorsitzender Rechtsanwalt Christopher Richter, LL.M.Eur. unterstützt von Jutta Greber im Service, insgesamt zehn Rechtssuchenden, vorallem aus der Stadt Schweinfurt - aber auch aus dem Landkreis – Hinweise, wie sie aus ihren rechtlichen Problemen herauskommen können. Wie bereits in der Vergangenheit zeigt sich aus den Gesprächen, dass die Spannungen auf dem Schweinfurter Wohnungsmarkt zunehmen.
Von einem älteren Ehepaar, das kostenlos im Haus einer Freundin wohnte, wollte der der Erbe nun aus heiterem Himmel Mietzins für die Vergangenheit. Ihnen wurde geraten nicht zu zahlen, sich gegen eine angekündigte Klage aber zur Wehr zu setzen. Ein anderer Mann berichtete, die neuen Vermieter – eine Erbengemeinschaft – könnten sich nicht auf die Bestellung neuen Heizöls einigen. Ihm wurde geraten über die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts oder einen Anwalt eine einstweilige Verfügung zu beantragen die Vermieter zur Bestellung zu verpflichten und im schlimmsten das Öl vor Beginn der Heizperiode Anfang Oktober einfach selber zu bestellen und gegen die künftige Miete aufzurechnen. Eine Dame schließlich wurde vom ehemaligen Vermieter immer wieder telefonisch vertröstet, dass sie die gezahlte Mietkaution schon noch zurückbekäme. Sie bekam den Tipp unter Fristsetzung den Vermieter zur Abrechnung schriftlich aufzufordern und nach Fristablauf sich zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu begeben, um die vierstellige Summe einzuklagen. Die Rechtspfleger dort sind beim Ausformulieren von - zumindest verhältnismäßig einfachen Klagen - im Einzelfall durchaus behilflich.
Ein Bürger sah sich einer einer Forderung im vierstelligen Bereich ausgesetzt, weil sein Sohn angeblich ein Computerspiel illegal aus dem Internet downgeloaded haben soll. Er bekam den Tipp die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung keinesfalls unmodifiziert zu unterschreiben und sich einen Berechtigungsschein vom Amtsgericht zu holen sowie dann einen Anwalt für seine Verteidigung zu suchen. Eine Dame, die Hartz-IV bezog, war sich unsicher, ob sie die Zustimmung bräuchte vom Jobcenter, bevor sie in ein anderes Bundesland ziehen kann. Sie konnte beruhigt werden: In Deutschland kann jeder Bürger grundsätzlich hinziehen, wo er möchte und braucht dafür nicht die Erlaubnis des Staates – sofern keine Umzugshilfe begehrt wird oder man als unter 25-jähriger mit den Eltern noch in Bedarfsgemeinschaft lebt.
Eine andere Beratung suchende Person wollte sich gegen die Kündigung des geliebten Kleingartens wehren; ein Mann mit Migrationshintergrund hatte Ärger mit einem Inkassoservice, der überzogene Inkassogebühren forderte. Ein Asylbewerber, der eine Scheidung hinter sich hatte, wollte wissen, ob er trotz dieser noch das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder hat. Ihm wurde empfohlen hier bei seinem Rechtsanwalt nachzufragen, der ihn auch im Scheidungsverfahren vertreten hat, denn dieser muss ihm auch nach Ende des Mandats Anfragen hierzu aufgrund der anwaltlichen Berufspflichten (§ 11 II BORA) grundsätzlich zügig beantworten, sofern der Mandant noch keinen neuen Anwalt eingeschaltet hat. Tut dies ein Anwalt grundlos nicht, gibt es u.a. die Möglichkeit sich gegen sie/ihn deswegen bei der Rechtsanwaltskammer in Bamberg zu beschweren. Andere AnwältInnen, die sich gerne parteiübergreifend oder ohne Parteibuch, für dieses Projekt auch engagieren möchten, können sich gerne melden unter rechtsfragen@spd-sw-hochfeld-deutschof.de
Der nächste Beratungstermin findet am 08.10.2019, 18-20 Uhr, statt (Vereinsheim der Gehörlosen, Klingbrunnstraße).