Infoveranstaltung zum Mietrecht gut besucht

Rechtsanwalt Christopher Richter informierte über die Mieterrechte

28. Juni 2019

Gut besucht war die Infoveranstaltung zu den Mieterrechten mit Rechtsanwalt Christopher Richter des SPD-Ortsvereins Hochfeld Deutschhof Steinberg Haardt. Die trotz des heißen Wetters über 40 gekommenen Zuhörer erfuhren unter anderem, dass sie bei Mängeln nicht nur die Miete mindern können, sondern mitunter sogar ein Zurückbehaltungsrecht haben.

Mehrere Teilnehmerinnen beklagten, dass Ihnen von Vermieterseite vor Ort kürzlich eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete angekündigt wurde und bekamen Antwort darauf, an welche Grenzen sich der Vermieter hierbei halten muss. Eine Dame monierte zurecht, dass ihr der Vermieter den schlichten Austausch einer maroden Haustür als Modernisierung verkaufen wollte.

Auch die oft als „zweite Miete“ bezeichneten Nebenkosten waren ein großes Thema. Ein Bewohner eines Mietshauses beklagte eine große Schweinfurter Wohnungsgesellschaft gebe unrechtmäßig keinen Einblick in die Hausmeisterkosten bei der Nebenkostenabrechnung. Ein anderer Teilnehmer wollte wissen, ob die Kosten der Legionellenprüfung auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Vom ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden des Bauvereins Dr. Thomas End erfuhren die Besucher, dass seine Gesellschaft keine Kaution, sondern die Einzahlung eines Genossenschaftsanteils verlangt. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion, Ralf Hofmann, hatte zuvor in einem Grußwort das positive Wirken von genossenschaftlichen oder kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Schweinfurter besonders herausgestellt. Gerade die genossenschaftlichen Modelle, wie beim Bauverein, der Post- oder Eisenbahnergenossenschaften lobte er als in der heutigen Zeit modellhaft. Das unbedingte Privatisierungsstreben der Vergangenheit habe sich als nicht verträglich für den Wohnungsmarkt erwiesen.

Nach neuer Rechtsprechung haben Mieter nach Auszug nun eine gewisse Rechtsunsicherheit, wie und wann sie ihre gezahlte Kaution zurückerhalten. Rechtsanwalt Richter empfahl den Zuhörer den Vermieter nach einer angemessenen Zeit nach Auszug schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern über die Kaution abzurechnen. Mitglieder des Bauvereins haben es hier einfacher: nach dessen Satzung ist der Genossenschaftsanteil in der Regel innerhalb von eineinhalb Jahren auszuzahlen. Jahren auszuzahlen.

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